Weltreiterspiele vom 25.09.2010 bis 10.10.2010

Benutzeranmeldung

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Web-Site anzumelden:
Anmelden

Passwort vergessen?

Unbeantwortetes Thema

Hinterlegungsvertrag

Autor Nachricht
Verfasst am: 22. 12. 2009 [13:30]
Little
Dabei seit: 17.05.2007
Beiträge: 2
Ich hätte da ein paar Frage zu nem Pensionsvertrag den ich unterschrieben hab.

Ich dachte immer, bei einem Pensionsvertrag handelt es sich um einen Hinterlegungsvertrag.
In meinem Vertrag wird aber von einem Verwahrungsvertrag geredet. Was ist der unterschied?

Es gibt da einen Punkt, in dem Beschrieben ist, dass es sich ausdrücklich nicht um einen Verwahrungsvertrag handelt da dieser den Anspruch hätte, dass die aufbewahrte Ware im selben Zustand zurück gegen würde wie sie zu Beginn des Vertrags war. Ist ja klar das dies nicht geht bei einem Pferd. Dies hört sich irgendwie so an also ob bspw im Mietvertrag stehen würde dass es sich nicht um einen Mietvertrag handelt... darf man das? und wozu?

Hab gesehn, dass man in Deutschland von einem Verwahrungsvertrag redet, wenn es um einen Pensionsvertrag geht. Hat die Stallbesi einfach nur nen deutschen Vertrag genommen?

Zudem ist eine Kündigungfrist für beide Parteien von einem Monat definiert.
Beim Hinterlegungsvertrag kann ich das Pferd ja jederzeit weg nehmen ohne diese Frist einzuhalten. Diese Frist von einem Monat wäre für mich also ungültig, oder?
Die Stallbesi müsste diese aber einhalten wenn ichs richtig in Erinnerung hab. Aber wie siehts aus, wenn ich nen Verwahrungsvertrag unterschrieben hab, in dem steht dass es keiner ist? Was gilt denn nun?

Ich blick nicht mehr durch neu-gruebel.gif Würde mich sehr, über eine Auskunft freuen...! icon_smile.gif